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News

Energieberatung und Förderungen


Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Die „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) bündelt ab 2021 die Förderprogramme für energetische Sanierungen – darunter das CO2-Gebäudesanierungsprogramm und das Marktanreizprogramm zur Nutzung Erneuerbarer Energien im Wärmemarkt (MAP) - und für energieoptimierte Neubauten von Wohn- und Nichtwohngebäuden.

  • Seit 2021 bietet Ihnen die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) alle Förderprogramme aus einer Hand. Zudem gibt es zusätzliche Boni für Neubau & Sanierung!
  • Und wer lieber Steuern sparen will, der kann die Kosten für Klimaschutzmaßnahmen am Haus zu 20% von seinen Steuern absetzen!

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude enthält folgende Neuerungen:

  • Sämtliche Förderangebote können mit nur einem Antrag bei nur einer Institution (KfW oder BAFA) beantragt werden.
  • Die BEG ermöglicht, dass jeder Fördertatbestand als Zuschuss oder als Kredit förderbar ist.
  • Bei Neubau und Sanierungen werden EE-Klassen (z. B. „Effizienzhaus 55 EE“) für den Einsatz Erneuerbarer Energien eingeführt.
  • Bei der Sanierung wird die Effizienzhausstufe EH 40 neu eingeführt und die Stufe EH 115 nicht mehr gefördert.
  • Einzel-Maßnahmen und Komplettsanierungen erhalten auf Grundlage eines individuellen Sanierungsfahrplans einen iSFP-Bonus von 5%.
  • Wer Erneuerbare nach einer Gesamtsanierung nutzt, erhält weitere 5% Förderung.
  • Neubauten mit Nachhaltigkeitszertifizierung erhalten als NH-Klassen (z. B. „Effizienzhaus 55 NH“) eine erhöhte Förderung.
  • Digitalisierungsmaßnahmen zur Verbrauchsoptimierung (z. B. Efficiency Smart Home) werden jetzt auch eigenständig gefördert.
  • Baubegleitungen werden mit 50% bis zu 5.000 Euro pro Ein- und Zweifamilienhaus bzw. bis zu 20.000 Euro pro Mehrfamilienhaus gefördert.

Seit dem 1. Januar 2021 gilt die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude („EM“) zunächst ausschließlich für energetische Einzelmaßnahmen in bestehenden Gebäuden.

Ab 1. Juli 2021 gilt die neue Förderung dann auch für Gesamtsanierungen. Die maximale Höhe der förderfähigen Kosten steigt dabei von 120.000 auf bis zu 150.000 Euro. Damit macht die BEG umfassende energetische Sanierungsmaßnahmen an Gebäuden noch attraktiver.

Das BAFA nimmt für Einzelmaßnahmen künftig die Anträge für Zuschüsse an, die KfW ab 1. Juli 2021 die Anträge für Kredite.

Für die ab dem 1. Juli startende BEG-Zuschuss- und Kreditförderung für Gesamtsanierungen, die sogenannte Effizienzhaus-Förderung, bleibt ausschließlich die KfW zuständig. Bis dahin gelten für Gesamtsanierungen die alten KfW-Förderregeln.

Bis zum 30. Juni 2021 können Anträge bei der KfW im Rahmen der Programme „Energieeffizient Bauen und Sanieren“ für Förderkredite für Neubau und Sanierung zum Effizienzhaus/-gebäude und für Einzelmaßnahmen (KfW 151, 152, 153, 217, 218, 219, 220, 267, 277, 278) sowie für Zuschüsse für Effizienzhaussanierungen (KfW 430) und für die Fachplanung/Baubegleitung zu Maßnahmen dieser Programme (KfW 431) gestellt werden.

Ab 2023 soll das BAFA alle Zuschussanträge bearbeiten und die KfW für alle Kreditvarianten zuständig sein.

Beispiel:


Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG)

Seit 1. Juli 2015 ist das novellierte EWärmeG in Kraft.

Das ändert sich durch die Novelle des EWärmeG Baden Württemberg:

Für alle Gebäude, die vor dem 1. Januar 2009 errichtet wurden und deren Heizungen nach dem 1. Juli 2015 erneuert werden, gilt ein Pflichtanteil von 15 % an erneuerbarer Energien. Bisher waren es 10 %.

Das EWärmeG wird bürgerfreundlicher und sozial ausgewogener: Es gibt in Zukunft weit mehr Wege, wie dieser Pflichtanteil erreicht werden kann. Die Solarthermie ist nicht mehr sogenannte "Ankertechnologie". Maßnahmen können kombiniert und individuelle Lösungen gefunden werden. So zählt z.B. auch das Dämmen der Kellerdecke; für Haushalte mit geringem Einkommen gibt es die Option, Bioöl und Biogas zu nutzen.

Selbstverständlich gibt es weiterhin die Möglichkeit, sich bei unzumutbaren Härten von der gesetzliche Verpflichtungen befreien zu lassen.

Künftig werden neben Wohngebäuden auch Nichtwohngebäude (u.a. Hotels und Bürogebäude) einbezogen.

Wer Schritt für Schritt sanieren will, kann auch schon mit einem "energetischen Sanierungsfahrplan" die gesetzlichen Anforderungen zum Teil erfüllen. Dieser Fahrplan, der gerne von uns erstellt werden kann (Kosten für ein Ein- oder Zweifamilienhaus etwa 800 Euro) zeigt den Weg zum Ziel auf: Er enthält die Bandbreite möglicher Sanierungsarbeiten und stellt Kosten und Nutzen gegenüber. Er wird bei Wohngebäuden – wenn man so will – mit 5 Prozent angerechnet; bei Nicht-Wohngebäuden mit 15 Prozent, weil hier die Planungen teurer und komplexer sind.

Seit 1. März 2015 attraktivere Zuschüsse für Vor-Ort-Beratungen

Zuschuss in Höhe von 60 Prozent der förderfähigen Beratungskosten; maximal 800 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und maximal 1.100 Euro bei Wohnhäusern mit mindestens drei Wohneinheiten.

Zuschuss in Höhe von 100 Prozent der förderfähigen Beratungskosten für zusätzliche Erläuterung des Energieberatungsberichts in Wohnungseigentümerversammlung oder Beiratssitzung; maximal 500 Euro.

Der Kunde einer Vor-Ort-Beratung hat nach der neuen Richtlinie außerdem eine Wahlmöglichkeit mit Blick auf den Inhalt des Energieberatungsberichts: Er kann wählen zwischen der Erstellung eines energetischen Sanierungskonzepts für

  • eine Sanierung des Wohngebäudes (zeitlich zusammenhängend) zum KfW-Effizienzhaus (Komplettsanierung) oder
  • eine umfassende energetische Sanierung in Schritten mit aufeinander abgestimmten Einzelmaßnahmen (Sanierungsfahrplan).

Der neue Dämmstoffkoffer ist da

Der Koffer enthält alle wichtigen auf dem deutschen Markt verfügbaren Dämmstoffe. Als Ergänzung zu den 26 Dämmstoff-Proben enthält der Koffer eine Broschüre mit Beschreibungen der enthaltenen Dämmstoffe.

Außerdem werden die Eigenschaften der Dämmstoffe graphisch miteinander verglichen, um den Eindruck zu vermitteln, welcher Dämmstoff für welche Situation am besten geeignet ist.